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Allgemeine Geschäftsbestimmungen der storymotion.ch

1. Offerten
Unbefristete Offerten sind stets freibleibend bis zur Auftragsbestätigung. Angebote, die aufgrund ungenauer Vorlagen oder unvollständiger Manuskripte erfolgen, haben bloss Richtpreischarakter. Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise (exkl. MwSt.) Sie verstehen sich vorbehaltlich eventueller Preisaufschläge in Bereichen Materialien und Technik, die vor Auftragsbeendigung eintreten könnten. Die Offerten werden auf Grund festgelegter, branchenüblicher Ansätze berechnet. Befristete Offerten sind während der, in der Offerte selbst aufgeführten Frist, gültig.

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2. Werkvertrag
Der Werkvertrag versteht sich in Ergänzung zu den Offerten und den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen als
Auftragsbestätigung und ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen. In ihm werden vor allem die Termine und
Zahlungsmodalitäten vereinbart. Der Werkvertrag erhält seine Gültigkeit erst durch die Unterschrift beider Parteien. Nicht bei jedem Auftrag werden Werkverträge aufgesetzt. Auftragserteilungen sind auch ohne schriftlichen Werkvertrag gültig.

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3. Zahlungsbedingungen
Die storymotion.ch können nach Auftragserteilung Teilzahlungen für einzelne Arbeitsschritte verlangen. Üblicherweise werden vor dem Dreh 30% bis 50% der Kosten in Rechnung gestellt. Dies vor allem, wenn ein Auftrag die Bindung grösserer Geldmittel erfordert, entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Auftragsabwicklung über einen längeren Zeitraum hinzieht, so ist die storymotion.ch berechtigt, Vorauszahlung zur Deckung ihrer Aufwendungen zu verlangen. Diese Bedingung wird bereits in der ersten Offerte deklariert. Die restlichen 50% der Kosten sind in der Regel nach der Kunden-Endabnahme innert einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Je nach Projekt können in einem Werkvertrag andere Konditionen gemeinsam festgelegt werden. Kleinere Projekte sind nach der Kunden-Endabnahme innert einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Unterbleiben vereinbarte Teilzahlungen zu den festgelegten Terminen, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden.

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4. Lieferfristen
Alle festgelegten Termine können nur mit dem Einverständnis beider Vertragsparteien abgeändert werden. Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn erforderliche Unterlagen (Vorlagen, Texte, Manuskripte oder Datenträger, Storyboards usw.) vereinbarungsgemäss bei der storymotion.ch eintreffen. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die storymotion.ch kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial sowie alle Fälle höherer Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die storymotion.ch für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

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5. Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und Verwendung aller vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktionsrechte besitzt. Der Kunde übernimmt für alle in naher oder ferner Zukunft eingehenden Klagen und Schadenersatzforderungen, betreffs von Ihm zur Verfügung gestellter Materialien die volle Verantwortung. Die storymotion.ch garantiert ihrerseits, dass die in einer Auftragsarbeit zur Verwendung kommenden Ideen, Musikstücke, Bilder, Grafiken, Animationen, Figuren und Geräusche nicht wider besseren Wissens als Eigenleistung ausgegeben werden, oder Verwendung finden, ohne dass die storymotion.ch die Rechte daran besitzen würden.

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6. Originale, Kopien, Rechte
Die Originale (Originalaufnahmen von Bild und Ton) bleiben grundsätzlich im Besitz der storymotion.ch. Der Auftraggeber erhält ein Master in der vereinbarten Form. Der Auftraggeber, ist in seinem eigenen Interesse, zu angemessener Sorgfalt in
Handhabung und Aufbewahrung der fertig erstellten Arbeit (des Masters) verpflichtet. Die storymotion.ch behält zum Zwecke der Archivierung, der Datensicherung und allfälliger Kopien Ziehung für die Auftraggeber die Originalaufnahmen sowie Kopien des Masterbandes bei sich. Die Aufbewahrung dieser Archivkopien und der Originalaufnahmen werden von der storymotion.ch auf ein Jahr nach Werkabgabetermin garantiert. Eine über diesen Zeitpunkt hinausgehende Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Die storymotion.ch sind in diesem Zeitraum für die sachgerechte Aufbewahrung der Originale und der Masterkopie verpflichtet (ausschliesslich Beschädigungen oder Zerstörung durch höhere Gewalt). Die Anzahl der Kopien, welche die Auftraggeber erhalten, wird im Werkvertrag festgelegt. Weitere Kopien sind gegen weitere Verrechnung möglich. Der Kunde hat das Recht selbst Kopien des Masters zu erstellen, muss dafür aber die Bestimmungen des Copyrights einhalten. Der Kunde hat das Recht die Originalaufnahmen für weitere Anwendungen zu nutzen, muss dafür aber die Bestimmungen des Copyrights einhalten und die storymotion.ch für die erneuten Arbeitsaufwendungen entschädigen. Sollten die Auftraggeber eine Weiterverarbeitung der Originale an Dritte weitergeben wollen, sind die storymotion.ch dafür zu entschädigen (Copyright). Die Sorgfaltspflicht gilt auch dann, wenn Originale und/oder Master in den Besitz Dritter übergehen. Originalaufnahmen aus Auftragsproduktionen können von der storymotion.ch ohne schriftliches Einverständnis des Auftraggebers nicht veräussert werden. Keine Form der Veräusserung (weder durch die Auftraggeber noch durch die storymotion.ch) von Originalen (Verkauf, Verschenken, Versteigerung usw.) schliesst die Abtretung des Copyrights mit ein. Die storymotion.ch haben das Recht die entstandene Arbeit (das Master) für eigene Werbezwecke im Ganzen oder zu Teilen zu nutzen (auf der Website der storymotion.ch, auf einer Promotion DVD etc.). Das Nutzungsrecht an den von den storymotion.ch erarbeiteten Ideen, welche nicht zur Ausführung gelangt sind, liegt nur dann uneingeschränkt bei dem Auftraggeber, sofern dieser eine zukünftige Umsetzung derselben mit der storymotion.ch realisiert. Solange dies nicht der Fall ist, bleiben die ausformulierten nicht ausgeführten Ideen im Besitz - und Nutzungsrecht der storymotion.ch. Sollten die Auftraggeber eine Umsetzung dieser Ideen mit einer Drittperson in Betracht ziehen, sind die Ideen auszulösen. Die Höhe dieser Auslösung ist Sache von Verhandlungen. Dies betrifft auch eine mögliche Weiterveräusserung der realisierten Idee durch die Auftraggeberin an mögliche Dritte. Die Idee muss in diesem Falle mindestens die Form eines ausgezeichneten Storyboards oder eines ausformulierten Exposés/Treatments besitzen. Die storymotion.ch verpflichtet sich ihrerseits die erarbeiteten und zur Anwendung gelangten Ideen, nicht an Dritte weiter zu veräussern. Sollte die storymotion.ch dies wollen, wäre dies nur mit dem Einverständnis der Auftraggeber möglich. Der Auftraggeber hätte in diesem Falle auch das Recht auf eine Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung ist Sache von Verhandlungen.

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7. Copyright
Es gelangen die gesetzlichen Bestimmungen über das Urheberrecht zur Anwendung. Demnach ist das Recht des Urhebers an seinem Werk unveräusserlich und bleibt beim Autor/der Autorin. Das Copyright für alle Erzeugnisse der storymotion.ch liegt bei der Firma selbst. Ausdrückliche Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Form. Das gilt ebenso für jede Weiterverarbeitung, Bearbeitung oder Übertragung auf jeden Datenträger, mechanisch oder elektronisch, inklusive sämtliche heute bekannten oder in Zukunft entwickelten Verfahren mechanischer, elektronischer oder anderer Art, die der Weiterverarbeitung, Bearbeitung, Übertragung, Übermittlung, Vervielfältigung, Konservierung und der kommerziellen und nicht kommerziellen Nutzung dienen. Der Auftraggeber erhält das Recht, das Produkt (das Master) im Rahmen der vorgesehenen und vereinbarten Verwendung zu nutzen. Diese Vereinbarung schliesst Zweit-, Dritt- und weitere Folgeauflagen mit ein, sofern sie nicht mit Abänderungen der ursprünglichen Vorlagen (des Masters) verbunden sind. Jede mögliche Abänderung des Masters bedarf der Zustimmung der storymotion.ch und ist ohne diese rechtswidrig. Keine Abänderung jeglicher Art von Arbeiten der storymotion.ch entbindet von der rechtmässigen Abgeltung des Copyrights. Insbesondere auf manuellem oder elektronischem Weg herbeigeführte Änderungen (Ausschnitte, Collagen, Verzerrungen, Spiegelungen, Morphing, Neuvertonungen etc.) machen aus einem Werk der storymotion.ch kein neues, selbständiges und abgabenfreies Werk.

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8. Mehraufwand/Autorenkorrekturen
Aufgrund unzureichender Beschaffenheit von Vorlagen und Manuskripten notwendige Bereinigungen und Überarbeitungen, die einen Mehraufwand nach sich ziehen, werden gesondert und zusätzlich verrechnet. Nach der Rohschnittabnahme (die im Werkvertrag terminlich festgelegt wird) verlangte Schlussänderungen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Schnittänderungen, Änderungen an Animation etc.) gelten als Autorenkorrekturen und sind in den offerierten Preisen enthalten. Dasselbe gilt für die darauffolgende Endabnahme. Änderungen, die nach dieser Endabnahme gewünscht werden, werden zusätzlich nach aufgewendeter Zeit verrechnet. Für Projekte in denen es, durch Verschulden der Auftraggeber, nicht zu einer Endabnahme kommt, wird ab dem Datum der vereinbarten Endabnahme, eine Lager -und Archivierungsgebühr verrechnet. Diese beträgt pro 10 GB 10.- Fr. im Jahr. Dieselben Lager – und Archivierungskosten fallen bei abgeschlossenen Projekten an, welche auf Wunsch der Auftraggeber bei der storymotion.ch gelagert werden sollen. Hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien notwendig.

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9. Mangelrüge
Die von der storymotion.ch gelieferten Arbeiten sind bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Empfang zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist einer Wiedergutmachung des Schadens. Eine über den Wert der Ware hinausgehende Sekundärhaftung für indirekten Schaden aus Mängeln der Ware wird von der storymotion.ch nicht übernommen.


10. Lieferung
Bei Lieferung der Ware in einer Postsendung (A Post) an eine Stelle in der Schweiz sind die Verpackungs- und Transportkosten im Preis inbegriffen, davon abweichende Speditionsarten (Kurier, Express etc.) werden dem Besteller nach Aufwand in Rechnung gestellt.

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11. Haftung
Der storymotion.ch übergebene Manuskripte, Datenträger, Originale, Fotografien sowie sonstige eingebrachte Sachen werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber selbst zu tragen. Zur Entlastung der storymotion.ch werden diese Dokumente etc. an die Auftraggeber nach Gebrauch zurückgegeben, wenn dies nicht gewünscht ist, entsorgt.

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12. Proben
Ein Termin zur Besichtigung oder Abgabe einer Rohschnittfassung ist im Werkvertrag festzuhalten. Diese Rohschnittfassung ist vom Auftraggeber zu prüfen und gewünschte Änderungen der storymotion.ch mitzuteilen. Entsprechen diese Änderungen nicht dem im Ablauf der Produktion z.B. im Werkvertrag und/oder dem Storyboard Festgehaltenem oder bereits Besprochenem (werden Neuerungen gewünscht), so sind diese der storymotion.ch dem Aufwand entsprechend zu entschädigen. Die storymotion.ch haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene inhaltliche Fehler oder falsche Angaben. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung (mindestens per Mail).

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13. Nichterfüllung der Vertragsvereinbarungen
Sollte der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt nach der Auftragserteilung an die storymotion.ch vom Auftrag wiederum zurücktreten, sind die bis zu diesem Zeitpunkt gemachten Arbeiten Eigentum des Auftraggebers, unter Voraussetzung der termingerechten und vereinbarten Zahlungen aus dem Werkvertrag. Sollten noch keine Zahlungen bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt gemacht worden sein, aber trotzdem, die den Zahlungsvereinbarungen entsprechenden Arbeiten gemacht wurden, bleibt die Zahlungsforderung der storymotion.ch gegenüber der ehemaligen Auftraggeberin bestehen. Ausgenommen ist ein Zurücktreten vom Auftrag aus Gründen höherer Gewalt. Die bis dahin gemachte Zahlungen an die storymotion.ch bleiben bei der storymotion.ch, sofern diese, die bis dahin gemachtes Arbeiten dem Auftraggeber übergibt. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die gemachten Zahlungen durch die storymotion.ch zurück zu erstatten. sollten die storymotion.ch zu einem späteren Zeitpunkt nach der Auftragserteilung durch den Auftragsgeber vom Auftrag zurücktreten, haben die storymotion.ch die bereits gemachten Arbeiten an den Auftraggeber abzugeben (unter Voraussetzung der termingerechten und vereinbarten Zahlungen aus dem Werkvertrag).Trifft dieser Fall ohne ein Verschulden von Seitens der Auftraggeberin ein, hat diese das Recht, den
Auftrag mit einer Drittperson auf den erarbeiteten Grundlagen der storymotion.ch weiter zu führen und zu einem Abschluss zu bringen. Das Copyright der storymotion.ch bleibt gegebenenfalls bestehen. Ausgenommen ist eine Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen bei Umständen höherer Gewalt (wie Tod, Unfall, Invalidität, Krieg, Naturkatastrophen etc.). Die bis zum Eintreten höherer Gewalten geleisteten Arbeiten (Originalaufnahmen, Konzepte, Schnittversionen) gehen in den Besitz der Auftraggeberin über, unter Voraussetzung der termingerechten und vereinbarten Zahlungen aus dem Werkvertrag. Die vorhandenen Rechte werden an die gesetzliche Nachfolgerin/Erbin der storymotion.ch übergeben. Im umgekehrten Fall bleiben die Arbeiten und Zahlungen im Besitze der storymotion.ch und können, sofern keine Ansprüche durch Nachfolger/Erben der Auftraggeber gemacht werden, anderweitig verwertet werden.

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14. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist der Herstellungsort.


15. Gerichtsstand
Zur Beurteilung von Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte des Herstellungsortes zuständig, sofern keine andere
Abmachung getroffen wird.


16. Anerkennung
Die Erteilung eines Auftrages schliesst die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber mit ein. Und wird durch die Unterzeichnung des Werkvertrages bestätigt. Bei kleineren Aufträgen ist es möglich auf den Werkvertrag zu verzichten, in diesem Falle bleiben jedoch die AGB bestehen.


Auf der Website der storymotion.ch sind diese öffentlich einsehbar.


storymotion.ch / Veselinka Arnaut Zürich/ Januar 2020

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